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   VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07   

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https://dejure.org/2008,31426
VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07 (https://dejure.org/2008,31426)
VG Kassel, Entscheidung vom 24.04.2008 - 1 E 1615/07 (https://dejure.org/2008,31426)
VG Kassel, Entscheidung vom 24. April 2008 - 1 E 1615/07 (https://dejure.org/2008,31426)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 24.05.1989 - 1 UE 1270/84

    Dienstliche Beurteilung: Beurteilungsdurchschnittswerte Mitbestimmung -

    Auszug aus VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07
    Da die dienstliche Beurteilung als Maßnahme innerhalb des Beamtenverhältnisses als besonderes Gewaltverhältnis keinen Verwaltungsakt darstellt, handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, dass der Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt (so die ständige Rechtsprechung u.a. des Hess. VGH, z.B. Urt. v. 13.03.1991, Az.: 1 UE 2507/89; v. 24.05.1989, Az.: 1 UE 1270/84; v. 25.10.1978, Az.: 1 OE 93/75, ESVGH 29, 40, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2507/89

    Beamter: dienstliche Beurteilung, Beurteilungsdurchschnittswert

    Auszug aus VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07
    Da die dienstliche Beurteilung als Maßnahme innerhalb des Beamtenverhältnisses als besonderes Gewaltverhältnis keinen Verwaltungsakt darstellt, handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, dass der Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt (so die ständige Rechtsprechung u.a. des Hess. VGH, z.B. Urt. v. 13.03.1991, Az.: 1 UE 2507/89; v. 24.05.1989, Az.: 1 UE 1270/84; v. 25.10.1978, Az.: 1 OE 93/75, ESVGH 29, 40, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.10.1978 - I OE 93/75
    Auszug aus VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07
    Da die dienstliche Beurteilung als Maßnahme innerhalb des Beamtenverhältnisses als besonderes Gewaltverhältnis keinen Verwaltungsakt darstellt, handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, dass der Beklagte selbst die dienstliche Beurteilung abändert bzw. durch eine neue ersetzt (so die ständige Rechtsprechung u.a. des Hess. VGH, z.B. Urt. v. 13.03.1991, Az.: 1 UE 2507/89; v. 24.05.1989, Az.: 1 UE 1270/84; v. 25.10.1978, Az.: 1 OE 93/75, ESVGH 29, 40, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1980 - 12 A 2169/78
    Auszug aus VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07
    Nach Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.08.1980, Az.: 12 A 2169/78, DÖD 1980, 277 ff) und Literatur (vgl. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 2. A., 1995, Rn. 321) muss sich aus der dienstlichen Beurteilung ergeben, für welchen Zeitraum sie erstellt wurde, wobei notfalls auch der Akteninhalt hinzugezogen werden kann.
  • VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16

    Art. 33 GG, § 123 VwGO, § 43 VwVfG

    Damit Bestätigungsbeurteilungen zulässig sind, bedürfte es allerdings einer solchen Ermächtigung in den maßgeblichen Richtlinien (offen gelassen im Kammerbeschluss vom 24.04.2008, 1 E 1615/07, juris).

    Denn grundsätzlich sind die Leistungen und die Befähigung eines Beamten für den jeweiligen Beurteilungszeitraum unabhängig von früheren Beurteilungen zu beurteilen, so dass eine Bezugnahme auf eine frühere Beurteilung nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen erfolgen kann, etwa wenn der Beamte seit der letzten Beurteilung sein statusrechtliches Amt und seinen Aufgabenbereich (Dienstposten) unverändert innehält, der (Erst-) Beurteiler nicht gewechselt hat und weder hinsichtlich der Bewertung der Einzelmerkmale noch hinsichtlich des Gesamturteils wesentlich neue Erkenntnisse zu verzeichnen sind (Kammerbeschluss vom 24.04.2008, 1 E 1615/07, juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 18.12.2006, 8 G 652/06, juris).

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